Gerichtliches Verfahren in Deutschland
Das deutsche Erbrecht ist selbst für manchen Juristen nicht ohne Weiteres leicht zu erfassen. Es wird dominiert von einem dualen System: neben der sog. ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit sind die Nachlassgerichte für die Erteilung des Erbscheins zuständig.

Erbscheinsverfahren
Tritt ein Erbfall ein, so haben die Angehörigen und Erben regelmäßig zuerst mit dem Nachlassgericht zu tun. Das Nachlassgericht sichtet alle Testamente und Erbverträge, ermittelt die Erben und erteilt auf Antrag den Erbschein. Bei Auslandssachverhalten ist die Beantragung eines Europäischen Nachlasszeugnisses möglich. Kommt es zum Streit über das Erbrecht, spricht man von einem Erbscheinsverfahren. Im Rahmen des Erbscheinsverfahrens vor dem Nachlassgericht besteht kein Anwaltszwang. Man kann sich also auch selbst vertreten. Anzuraten ist das allerdings nicht. Schließlich sind die abzuhandelnden Fälle regelmäßig sehr komplex. Nicht zuständig ist das Nachlassgericht für alle weiteren Streitigkeiten außerhalb der Festlegung der Erbfolge und der Einsetzung/Absetzung von Testamentsvollstreckern. Das Nachlassgericht kümmert sich insbesondere nicht um die Erbauseinandersetzung und auch nicht um die Verfolgung von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen. Derartige Streitigkeiten werden in der ersten Instanz ab einem Gegenstandswert von über 5.000 EUR vor dem Landgericht geführt.

Ordentliche Zivilgerichtsbarkeit
Vor den ordentlichen Zivilgerichten werden Streitigkeiten unter den Miterben oder aber auch mit Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern ausgetragen. Findet der Rechtsstreit vor dem Langericht (oder in einer höheren Instanz) statt, besteht Anwaltszwang (Vertretung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt). Eine Selbstvertretung ist dann also nicht mehr möglich. In Konstellationen mit Auslandsbezug ist vor der Einleitung eines Klageverfahrens immer zu prüfen, welche Rechtsordnung das für den Mandanten günstigere Recht bietet. In manchen Konstellationen bestehen hier Wahlrechte, welches Gericht in welchem Land angerufen wird.

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