Erbfallbesteuerung in Deutschland & Österreich - El Dorado Österreich?
04.09.2019
Noch nie wurde in Deutschland so viel Erbschaft- und Schenkungsteuer erhoben wie in den letzten 10 Jahren. Nach einer aktuellen Statistik des Statistischen Bundesamts (Destatis) haben die Finanzverwaltungen im vergangenen Jahr Erbschaften und Schenkungen im Gegenwert von 84,7 Milliarden mit 6,7 Milliarden Euro besteuert. Das entspricht nahezu dem jährlichen Bruttoinlandsprodukt des österreichischen Bundeslands Burgenland. Damit steigt die in Deutschland erhobene Erbschaft- und Schenkungsteuer um 6,2 % und erreicht beinahe den Höchsttand des Jahres 2016.
Über diese Zahlen können sich unsere österreichischen Nachbarn nur wundern. In Österreich wird nämlich anders als in Deutschland seit dem Jahr 2008 gar keine Erbschaft- und Schenkungsteuer mehr erhoben. Entsprechend wurde auch das bis dato mit Deutschland bestehende Doppelbesteuerungsabkommen aufgekündigt.
Die unterschiedliche steuerliche Handhabung von Schenkungen und Erbschaften hat weitreichende Folgen:
Erbt eine Tochter in München von der Mutter deren Ferienhaus in Kitzbühel, so zahlt sie unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Steuerfreibeträge in Deutschland Erbschaftssteuer. Gleichzeitig besteuert der österreichische Fiskus den Vorgang mit einer Grunderwerbssteuer. Die liegt bei Familienangehörigen je nach Vermögenswert zwischen 0,5 % und 3,5 % des sogenannten Grundstückswertes (Bemessungsgrundlage), der auf einem festgesetzten „Bodenwert“ beruht und daher im Regelfall zumindest niedriger als der Verkehrswert ist. Besonders fatal für die deutsche Staatsangehörige in dem beschriebenen Beispiel ist dabei, dass die deutsche Erbschaftsteuer nicht mit der österreichischen Grunderwerbsteuer verrechnet werden darf. Steuern fallen damit in beiden Ländern ungekürzt und in voller Höhe an.
Die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer fällt immer dann an, wenn entweder Erblasser, Schenker oder Erwerber zum Zeitpunkt der Schenkung bzw. des Erbfalls ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die Steuerpflicht entfällt für deutsche Staatsangehörige erst dann, wenn sie sich länger als fünf Jahre im Ausland aufhalten und ihren deutschen Wohnsitz aufgegeben haben. Der Haken dabei: Nicht nur der spätere Erblasser, sondern auch der Erbe muss nach Österreich umziehen.
Damit müssen auch Auslandsdeutsche, die in Österreich leben und ihr Vermögen an andere Deutsche mit Inlandswohnsitz vererben, die deutsche Erbschaftsteuer im Blick behalten. Dasselbe gilt für in Deutschland lebende Österreicher. Sie besteuern ihre Heimaterbschaften ebenfalls nach deutschem Recht und zahlen zusätzlich jedenfalls bei Immobilienvermögen auch noch Grunderwerbsteuer in Österreich.
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